MENDOS Consulting GmbH

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    AGB's

 





 

 

 


 

 

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


A. Grundsatz

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der MENDOS Consulting GmbH.

  2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, etc.) werden von MENDOS Consulting GmbH - auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen - nicht anerkannt.

  3. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

B. Angebot, Leistungsumfang

  1. Angebote von MENDOS Consulting GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und sonstigen Nebenleistungen.

  2. Die Auftragsbestätigung der MENDOS Consulting GmbH definiert den Umfang der zu erbringenden Leistungen. Ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen.

  3. MENDOS Consulting GmbH behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen resp. der Auftragsbestätigung infolge zwingend vorgeschriebener rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.

C. Installation, Schulung und Beratung

  1. Für die ordnungsgemässe Installation der von MENDOS Consulting GmbH gelieferten Software ist der Kunde verantwortlich.

  2. Aufgrund individueller Vereinbarung von MENDOS Consulting GmbH vorgenommene Installationsarbeiten werden gesondert verrechnet.

  3. Schulung und Einführung des Kunden resp. dessen Angestellten in die Bedienung der gelieferten Software sind individuell zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet.

  4. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

D. Drittleistungen

  1. MENDOS Consulting GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

E. Lieferfristen

  1. MENDOS Consulting GmbH ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben, sofern nichts anders lautendes vereinbart, die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.

  2. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von MENDOS Consulting GmbH nicht zu vertretenen Ereignissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

F. Annahmeverzug des Kunden

  1. Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist MENDOS Consulting GmbH nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt pauschal 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weise einen geringeren Schaden nach.

  2. MENDOS Consulting GmbH behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

G. Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler unverzüglich der MENDOS Consulting GmbH schriftlich anzuzeigen.

  2. Individualsoftware gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde innert 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftlichen Beanstandungen erhebt.

H. Abnahme

  1. Soweit MENDOS Consulting GmbH gemäss spezieller Vereinbarung Software installiert, hat der Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die MENDOS Consulting GmbH die installierte Software ohne Verzug zu testen. Läuft die Software im wesentlich vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich schriftliche Abnahme zu erklären.

I. Mängelrüge

  1. Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

J. Gewährleistung

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht die MENDOS Consulting GmbH keine Kompatibilitätszusagen.

  2. MENDOS Consulting GmbH wird nach Eingang der ordentlichen Mängelrüge nach freier Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen (z.B. Übersenden von Datenträgern oder Informationsblättern).

  3. Zeigen die Vorkehrungen gemäss vorgenanntem Punkt keinen Erfolg, kann MENDOS Consulting GmbH ordentlich gerügte Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder Überlassung eines neuen Releases beseitigen.

  4. Bei definitivem Misslingen der Nachbesserung oder des Warenaustausches steht dem Kunden das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

  5. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen an gelieferter Software vornehmen, es sei denn, der Kunde könne nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

K. Haftung

  1. MENDOS Consulting GmbH haftet - aus jeglichem Rechtsgrund - ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (sog. Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

  2. MENDOS Consulting GmbH haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.

  3. Desgleichen haftet MENDOS Consulting GmbH nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produkteschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

L. Preise

  1. Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Verpackungs- und Frachtspesen.

  2. Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen verrechnet.

  3. Dienstleistungen, für die im voraus kein Festpreis vereinbart ist, werden zu den im Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Listenpreise verrechnet.

  4. MENDOS Consulting GmbH ist ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung an die Preise nicht gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Diesfalls werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.

M. Zahlungskonditionen

  1. Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

  2. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von MENDOS Consulting GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  3. Stehen beim gleichen Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order des Kunden zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.

N. Umfang der Rechtseinräumung

  1. MENDOS Consulting GmbH behält an der vertragsgegenständlichen Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen ist. Die auf den Programmträgern und/oder Verpackungen angebrachten Schutzrechtshinweise - insbesondere auch solche Dritter - sind strikte zu beachten.

  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf den ausgelieferten Programmträgern enthaltenen Software. Diese dürfen nur zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

  3. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt im Rahmen von Aktualisierungen durch die entsprechenden Softwarehersteller.

  4. MENDOS Consulting GmbH behält sich vor, dem Kunden auf Wunsch Informationen, die er zur Anpassung der vertragsgegenständlichen Software an andere Programmen benötigt, gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die im Urheberrechtsgesetz vorgeschriebenen Beschränkungen strikte zu beachten.

O. Schutzrechte Dritter

  1. Der Kunde verpflichtet sich, MENDOS Consulting GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und MENDOS Consulting GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu Überlassen.

  2. MENDOS Consulting GmbH ist berechtigt, notwendig werdende Software-Änderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

P. Abtretbarkeit von Ansprüchen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der MENDOS Consulting GmbH abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit MENDOS Consulting GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von MENDOS Consulting GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu Übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

Q. Datenschutz

  1. Der Kunde ermächtigt MENDOS Consulting GmbH ausdrücklich, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

R. Salvatorische Klausel

  1. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

S. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Sitz der MENDOS Consulting GmbH.

T. Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der MENDOS Consulting GmbH.


 

 

 

 



Gewährleistung

Im Rahmen der Gewährleistung seitens des Softwareherstellers

  MENDOS Consulting GmbH, Rosenaustrasse 15, 9200 Gossau SG, Telefon 071 380 00 61
last update: 31.08.2023 12:51 by Webmaster: Kontakt Webmaster © MENDOS Consulting GmbH
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