Diese AGB
gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote
der MENDOS Consulting GmbH.
Geschäftsbedingungen
Dritter (Kunden, etc.) werden von MENDOS Consulting GmbH -
auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen -
nicht anerkannt.
Änderungen
dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
B.
Angebot, Leistungsumfang
Angebote von MENDOS Consulting GmbH
sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich
hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und
sonstigen Nebenleistungen.
Die
Auftragsbestätigung der MENDOS Consulting GmbH definiert den
Umfang der zu erbringenden Leistungen. Ergänzend gelten diese
AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen.
MENDOS Consulting GmbH
behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen
resp. der Auftragsbestätigung infolge zwingend
vorgeschriebener rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
C.
Installation, Schulung und Beratung
Für die
ordnungsgemässe Installation der von MENDOS Consulting GmbH
gelieferten Software ist der Kunde verantwortlich.
Aufgrund
individueller Vereinbarung von MENDOS Consulting GmbH
vorgenommene Installationsarbeiten werden gesondert
verrechnet.
Schulung und
Einführung des Kunden resp. dessen Angestellten in die
Bedienung der gelieferten Software sind individuell zu
vereinbaren und werden gesondert verrechnet.
Telefonische
Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt sind.
D.
Drittleistungen
MENDOS Consulting GmbH
ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten
erbringen zu lassen.
E.
Lieferfristen
MENDOS Consulting GmbH
ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine
gebunden. Auftragsänderungen haben, sofern nichts
anders lautendes vereinbart, die Aufhebung der zuvor
festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
In Fällen höherer
Gewalt oder anderweitigen, von MENDOS Consulting GmbH nicht zu
vertretenen Ereignissen verlängern sich die Liefer- und
Leistungsfristen entsprechend.
F.
Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde
mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist MENDOS Consulting GmbH
nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt
pauschal 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weise
einen geringeren Schaden nach.
MENDOS Consulting GmbH
behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren
Schadens vor.
G.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist
verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile
unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare
Fehler unverzüglich der MENDOS Consulting GmbH schriftlich
anzuzeigen.
Individualsoftware
gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde innert 21 Tagen nach
Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile
keine schriftlichen Beanstandungen erhebt.
H.
Abnahme
Soweit MENDOS Consulting GmbH
gemäss spezieller Vereinbarung Software installiert, hat der
Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die MENDOS Consulting GmbH
die installierte Software ohne Verzug zu testen. Läuft die
Software im wesentlich vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich
schriftliche Abnahme zu erklären.
I.
Mängelrüge
Mängel gelten
dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche
schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte
Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
J.
Gewährleistung
Dem Kunden ist
bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei
ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht die MENDOS Consulting GmbH
keine Kompatibilitätszusagen.
MENDOS Consulting GmbH
wird nach Eingang der ordentlichen Mängelrüge nach freier
Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder
sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen
(z.B. Übersenden von Datenträgern oder Informationsblättern).
Zeigen die
Vorkehrungen gemäss vorgenanntem Punkt keinen Erfolg, kann MENDOS Consulting GmbH
ordentlich gerügte Mängel nach Wahl durch Nachbesserung,
Austausch mit fehlerfreier Ware oder Überlassung eines neuen
Releases beseitigen.
Bei definitivem
Misslingen der Nachbesserung oder des Warenaustausches steht
dem Kunden das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
Der Gewährleistungsanspruch
erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen an
gelieferter Software vornehmen, es sei denn, der Kunde könne
nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen
ist.
K.
Haftung
MENDOS Consulting GmbH
haftet - aus jeglichem Rechtsgrund - ausschliesslich für Schäden,
die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen
Hauptpflicht (sog. Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden,
die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
MENDOS Consulting GmbH
haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare
Folgeschäden.
Desgleichen
haftet MENDOS Consulting GmbH nicht für Schäden, deren
Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen -
insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende
Produkteschulung des Anwenders - hätte verhindern können.
L.
Preise
Massgeblich
sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne
Verpackungs- und Frachtspesen.
Lieferungen und
Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich feste
Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Listenpreisen verrechnet.
Dienstleistungen,
für die im voraus kein Festpreis vereinbart ist, werden zu
den im Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Listenpreise
verrechnet.
MENDOS Consulting GmbH
ist ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung an die
Preise nicht gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier
Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist.
Diesfalls werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Listenpreise verrechnet.
M.
Zahlungskonditionen
Soweit nichts
abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach
Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei
Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne
weitere Mahnung in Verzug.
Verrechnungen
und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche
des Kunden von MENDOS Consulting GmbH anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Stehen beim
gleichen Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne
anders lautende Order des Kunden zunächst die fällige, unter
mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
N.
Umfang der Rechtseinräumung
MENDOS Consulting GmbH
behält an der vertragsgegenständlichen Software die Urheber-
und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte,
soweit nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung
getroffen ist. Die auf den Programmträgern und/oder
Verpackungen angebrachten Schutzrechtshinweise - insbesondere
auch solche Dritter - sind strikte zu beachten.
Soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde
ein einfaches Nutzungsrecht an der auf den ausgelieferten
Programmträgern enthaltenen Software. Diese dürfen nur zum
Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die
Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
Die Bearbeitung
der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die
Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt
im Rahmen von Aktualisierungen durch die entsprechenden
Softwarehersteller.
MENDOS Consulting
GmbH behält sich vor, dem Kunden auf Wunsch Informationen,
die er zur Anpassung der vertragsgegenständlichen
Software an andere Programmen benötigt, gegen eine angemessene
Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei Verwendung dieser
Informationen hat der Kunde die im Urheberrechtsgesetz vorgeschriebenen Beschränkungen
strikte zu beachten.
O.
Schutzrechte Dritter
Der Kunde
verpflichtet sich, MENDOS Consulting GmbH von
Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten
Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und MENDOS Consulting GmbH
auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu Überlassen.
MENDOS Consulting GmbH
ist berechtigt, notwendig werdende Software-Änderungen
aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten
auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
P.
Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist
nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der MENDOS Consulting GmbH
abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit MENDOS Consulting GmbH
geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von MENDOS Consulting GmbH
ganz oder teilweise auf Dritte zu Übertragen. Dies gilt
namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
Q.
Datenschutz
Der Kunde ermächtigt
MENDOS Consulting GmbH ausdrücklich, die in Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten zu
verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
R.
Salvatorische Klausel
Sollten
Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, oder die
Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren,
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dieser AGB nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
S.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
für alle Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Sitz
der MENDOS Consulting GmbH.
T.
Gerichtsstand
Als
Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der MENDOS Consulting GmbH.
Gewährleistung
Im Rahmen der
Gewährleistung seitens des Softwareherstellers